Offener Brief über §11b des Tierschutzgesetztes
(Quelle: Homepage OKV im Mai 2000)
Artikel geschrieben von Klaus Weber DKB Präsident

Mit diesem Rundbrief wenden wir uns - als Deutscher Kanarien- und
Vogelzüchterbund- ganz offiziell an alle Spezialclubs und Interessenverbände
mit dem Ziel, die bisherige Zusammenarbeit weiter zu festigen oder mit
den Clubs oder Interessengruppen, mit denen bisher noch wenig Zusammenarbeit
möglich war, zu intensivieren.


Dazu ist es notwendig sich gegenseitig zu informieren und die Zusammenarbeit
im Interesse der gemeinsamen Sache zu verbessern.


In den letzten Jahren sind wir leider als Vogelzüchter und
Vogelliebhaber in der öffentlichen Diskusion nicht immer gut weggekommen.
So standen wir aufgrund unhaltbarer Behauptungen einiger Organisationen
am Rand eines Zucht- und Haltungsverbotes für unsere einheimischen
Vögel.


Mit aktiver Unterstützung des BNA
haben wir es geschafft, die schon eingeführten drastischen Einschränkungen
in der Haltung, Zucht und Vermarktung von einheimischen Cardueliden auf
ein für alle ehrlichen Züchter erträgliches Maß zurückzuschrauben.

Zur Zeit stehen wir immer noch vor großen Problemen mit einigen
Kanarienrassen und -farbschlägen, die in der Diskussion um den §11b
des Tierschutzgesetz, mit den vorliegenden Gutachten, in den Bereich der
"Qualzüchtung" eingestuft werden.


Die vor einigen Jahrten bereits festgelegten gesetzlichen Bestimmungen
zum Sachkundenachweis und zu den kennzeichnungspflichtigen Vogelarten sind
durch aktive Mitwirkung der Vogelzuchtverbände unter dem Dach des
BNA
nahezu abgeschlossen und
so mitgestaltet worden, das sie für unsere Züchter weitestgehend
annehmbar geworden sind.

Ab 2001, so fordern es diese gesetzlichen Bestimmungen, müssen
alle kennzeichnungspflichtigen Vögel einen einheitlichen, unverwechselbaren
Ring haben, der dann auch amtlich anerkannt ist.

Von Seiten der Vogelzuchtverbände haben wir in der Vergangenheit
sicher nicht immer angemessen auf diese gesetzlichen Vorgaben reagiert,
einiges ist an uns vorbei gelaufen. Dennoch müssen wir uns im Interesse
unserer vielen Züchterinnen und Züchter arrangieren, mit den
gesetzlichen Auflagen auseinandersetzen, nach Kompromissen suchen und Übergangslösungen
verhandeln und erreichen.

Zwischenzeitlich konnten auch durch den Einsatz des BNA
einiges erreicht und schlimmeres vermieden werden. Dennoch gibt es einige
Probleme auf die wir durch weitere Änderungen in unserem Standard
reagieren müssen, wenn wir ein Zuchtverbot verhindern wollen.

Als schwieriges Problem stellen sich die rez. weißen Kanarien
dar, die ein genetisches Problem haben Carotioniede aufzunehmen was jeder
Züchter dieser Farbkanarien kennt, die sich in der Züchterpraxis
als relativ Problemlos erweisen, weil sie durch das Futter genügend
Vitamin A aufnehmen und dadurch vital und eine sehr beliebte Rasse bei
den Farbkanarien darstellt.

Standarrdmäsig reagieren müssen wir auf die weiterhin beanstandete
Sichtbehinderung bei den Norwich und Crested/ -bred Vögeln und die
immer noch scharf in der Kritik stehenden Rassen Gibber Italicus, Giboso,
Südholländer und der Bosu, bei denen weitere Skelettuntersuchungen
vorgenommen werden sollen.

Bei dem zuletzt am 29.03.2000 stattgefundenen Anhörungstermin
zum § 11b im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten steht dazu im Protokoll bezogen auf die Sichtfreiheit bei Norwich
und Crested/ -bred:
"Zunächst ist folgender Kompromiss vorgesehen:
Sichtbehinderte Vögel sind bereits in der Schausaison 2000 (einschließlich
Jan. 2001) deutlich in der Bewertung herabzustufen. Ab der Schausaison
2001 sind sichtbehinderte Vögel von der Bewertung auszuschließen."

Bezogen auf die o.a. Frise und Bosu Kanarien ist ausgeführt:
"....,das bei mangelnder Kooperationsbereitschaft seitens der Verbände
schlicht die Empehlung der Gutachtergruppe umgesetzt würde. Dies heißt
deutlich, das spätestens ab 2001 ein zuchtverbot für oben genannten
Rassen bestehen würde."
Die Gutachtergruppe wird bei der nächsten
DKB Meisterschaft die Vögel genauer betrachten,
"um die bis
dahin vollzogenen Schritte der Umsetzung in Schrift und Überwachung
der entsprechenden Zuchtpopulationen zu überprüfen. dies bedeutet,
das Scheinlösungen spätestens dann als solche entlarvt würden
um die fraglichen Rassen auch dann noch mit Zuchverbot belegt würden."

Dies sind die Rahmenbedingungen innerhalb derer wir in Verantwortung
für unsere Vögel und Rassen und deren Züchter uns bewegen
müssen. Intelligente Lösungsmöglichkeiten und kooperatives
Verhalten sind gefragt. Eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Spezialclubs ist daher dringen nötig.

Hier gilt es mindestens genauso wie bei der "Waldvogelhaltung" Geschlossenheit
zu demonstrieren, denn nur ein starker Verband kann in der politischen
Diskussion etwas erreichen.

Auch die Interessenverbände und Arbeitsgemeinschaften, die derzeit
von den anstehenden Maßnahmen nicht betroffen sind, sollten Solidarität
zeigen, denn wer weiß, ob Vögel aus diesen Gruppen in Kritik
geraden.


Copyright: Klaus Weber DKB Präsident
, Deutschland
Homepage: http://www.okv.maba.net/

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