Kommentare zum Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes
Artikel geschrieben von Nicky
(von Stefan Becker, Olaf
Hungenberg und Nicole Müller-Herber)
Endes des Jahres 1999 hat die Sachverständigen Gruppe „Tierschutz
und Heimtierzucht“ des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft
und Forst seine Beratungen abgeschlossen. Das Gutachten zur Auslegung von
§11b des Tierschutzgesetz (Verbot von Qualzüchtungen) wurde vorgelegt.
Nach wissenschaftlichen Untersuchungen und Gutachten ist der Albinismus
bei Vögel aus der Liste gestrichen worden. Desweiteren wurden folgende
Vorschläge ausgearbeitet
Kanarienvögel:
Federhaube
Intensive Gefiederfärbung
Dominant Weiß
Es wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten,
wo die Verpaarung bei einem Teil der Nachzucht zum Embryonaltot führt
(Letalfaktor). Es muß durch geeignete Unterbringung dafür gesorgt
werden, das solche Verpaarungen nicht möglich sind.
Kommentar: Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik,
Einzelpaarhaltung während der Zucht), zumal es im Interesse des Züchters
liegt den Letalfaktor zu umgehen. Wird doch hierdurch die Quantität
an Nachzucht eingeschränkt.
Langfiedrigkeit
Es wird empfohlen die Zucht dahingehend zu betreiben, das die Sicht
der Vögel nicht beeinträchtigt ist. Die Standards sind dahingehend
zu ändern. Weiterhin leiden solche Tiere meistens unter Federbalgzysten.
Kommentar: Alle Standards - auch des Norwich - sind bereits
in Bezug auf eine unbeeinträchtigte Sicht geändert, bis jetzt
noch nicht geändert bei Crested/ -bred (wird jedoch unter Mitwirkung
des Spezial-Crest-Club noch geändert). Die Vermeidung von Federbalgzysten
liegt bereits seit etlicher Zeit im Interesse der Züchter. Über
die Beschaffung der Federtextur wird bereits Selektion dahingehend betrieben
und ausführlich in der Fachliteratur informiert.
Gebogene Rassen
Aufgrund der mangelhaften Befiederung wird der Gibber Italicus als
ausgesprochen wärmebedürftige und empfindliche Rasse genannt.
Weiterhin wurden von Schicktanz (1987) Skelettveränderungen festgestellt.
Weitere Positurkanarienrassen, z. B. Bossu Belge, werden auf Skelettveränderungen
untersucht.
Kommentar: Der Standard beim Gibber Italicus wurde bereits, ebenso
wie der Standard des Giboso espanol, dahingehend geändert, daß
keine federfreien Partien mehr gefordert werden. Ein darüber hinaus
gehende mindere Gefiederdichte führt zwar zu einer höheren
Wärmebedürftigkeit, was aber letztlich in der Haltung berücksichtigt
wird und sich somit mit Haltungsbedingungen bei Vögeln aus
wärmeren Regionen deckt. Die von Schicktanz angeblich festgestellten
Skelettveränderungen wurden bei neueren Untersuchungen nicht bestätigt.
Vielmehr wurde eine ausgeprägte partielle Muskelbildung festgestellt,
die bei der Arbeitshaltung – welche ja nur zeitweise gezeigt wird
- zum tragen kommt. Desweiteren trifft eine Veränderung des
Skelettes -wie bei allen Haustieren zu beobachten - nicht automatisch
den Aspekt einer “Qualzucht”, soweit sich aus dieser Skelettveränderung
keine gesundheitlichen Nachteile ergeben. Gegen gesundheitliche
Nachteile durch eine mögliche Skelettveränderung sprechen:
das Verhalten, die Vitalität, die Lebenserwartung und die Zuchtfreudigkeit
dieser
Rassen, welche sich in keinster Weise von anderen Rassen unterscheiden.
„Frisierte“ Positurkanarien
Bei diesen Rassekreisen können Wachstumsanomalien der
Krallen (Korkenzieherkrallen) auftreten. Das Gutachten sieht Korkenzieherkrallen
durch unzulässige, tierschutzwidrige Haltebedingungen begünstigt.
Kommentar: Korkenzieherkrallen werden im Standard nicht mehr gefordert.
Das Gutachten empfiehlt ein Zuchtverbot für rezessiv-weiße
Kanarien, da nach einer Untersuchung von Dorrestein und Schrijver (1982)
eine genetisch bedingte Störung des Vitamin A Stoffwechsels vorliegt.
Diese Vögel können Carotinoide nicht, und reines Vitamin A nur
bedingt resorbieren.
Kommentar: Die Haltung und Zucht ist von erfahrenen Züchtern
kein Problem, da ihnen die entsprechende Anforderung an die Nahrung bekannt
ist, und sie die Vögel dementsprechend füttern können. Der
BNA hat Vorgeschlagen auf die Aussprechung eines Zuchtverbotes zu
verzichten, sondern von Züchtern dieses Farbschlags einen Sachkundenachweis
erbringen zu lassen. Es gibt bei Deutschen Züchtern laut Austellungsstatistik
11.000 bis 15.000 Rez. Weiße Vögel, rechnet man eine Lebenserwartung
von 6 bis 9 Jahre ein, so ergibt das einen Gesamtbestand von ca.
100.000 rez.-weiße Kanarien, und dies spricht dagegen daß der
rez.-weiße Vogel ein Problemvogel ist. Des
weiteren schlägt der BNA vor, diese Vögel nicht mehr in
Zoofachgeschäften zu verkaufen, um sicherzustellen das solche Tiere
nur von Züchtern gehalten werden, die über die nötigen Erfahrungen
im Umgang mit den Tieren besitzen.
Wellensittiche:
Ziswiler (1963) hat bei wissenschaftlichen Untersuchungen an
Haubenwellensittichen diverse Defekte wie Letalität, Muskeltremor,
Gleichgewichts- und Koordinationstörungen festgestellt.
Kommentar: Wie Ziswiler bereits zwischenzeitlich einräumte,
war und ist seine Untersuchung nicht repräsentativ für alle Haubenwellensittiche,
da alle untersuchten Tiere aus starker Inzucht in Folge hervorgingen. Neuere
Untersuchungen zeigten in keinster Weise negative Auswirkungen,
wie von Ziswiler beschrieben, wodurch sich kein Handlungsbedarf
im Sinne des §11b Tierschutzgesetz ergibt.
Das Gutachten empfiehlt die Vermeidung von Übertypisierungen,
mit besonderem Augenmerk auf eine uneingeschränkte Sichtfreiheit,
sowie Zuchtverbot für Tiere, die den in Standards festgelegten Grenzwert
überschreiten.
Kommentar: Standard wurde geändert, die „Länge“ des
Vogels ist herabgesetzt worden. Da für die Körperlänge hauptsächlich
überlanges Gefieder verantwortlich ist, so wird sichergestellt, das
die Sichtfreiheit der Wellensittiche nicht beeinträchtigt ist.
Das Gutachten empfiehlt die Überwachung der Zuchtpopulationen,
weiterhin müssen Elterntiere, bei deren Nachzucht „Feather-Duster“
aufgetreten sind, aus der Zucht genommen werden.
Kommentar: Die Vermeidung von Feather-Duster liegt bereits seit etlicher
Zeit im Interesse der Züchter. Es wird bereits Selektion dahingehend
betrieben und die Verpaarungen bei Auftreten von Feather-Duster umgestellt.
Nymphensittiche:
Nach Radtke (1989) sind für Rezessiv-Silber Nymphensittiche
erhebliche Sehschwächen bis zur Erblindung beschrieben.
Kommentar: Dieser Farbschlag wird nicht aktiv gezüchtet,
da er nicht als Ausstellungsvogel zugelassen ist. Es kann aber durch den
vermuteten rezessiven Erbgang zu einzelnen Jungtieren dieses Farbschlags
kommen. Es soll nur die aktive Zucht dieses Farbschlags verboten werden,
obgleich die Theorie von einer Sehschwierigkeit nachgewiesen werden
sollte.
Zebrafinken:
Federhaube
Dominant Pastell
Wangen
Es wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten,
wo die Verpaarung zum Embryonaltot führt (Letalfaktor). Es muß
durch geeignete Unterbringung dafür gesorgt werden, das solche Verpaarungen
nicht möglich sind. Des weiteren wird ein Zuchtverbot für Haubenvögel
enpfohlen die dadurch sichtbehindert sind
Kommentar: Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik
Einzelpaarhaltung während der Zucht). Der Standard wurde angepaßt,
so das es nicht mehr zu Sichtbehinderungen kommt.
Japanische Mövchen:
Es wird empfohlen das Verpaaren von Vögel zu verbieten,
wo die Verpaarung zum Embryonaltot führt (Letalfaktor). Es muß
durch geeignete Unterbringung dafür gesorgt werden, das solche Verpaarungen
nicht möglich sind. Des weiteren wird ein Zuchtverbot für Haubenvögel
enpfohlen die dadurch sichtbehindert sind
Kommentar: Wird schon immer so gehandhabt (gängige Züchterpraktik
Einzelpaarhaltung während der Zucht). Der Standard wurde angepaßt,
so das es nicht mehr zu Sichtbehinderungen kommt.
Kombination von Federhaube und Federrosette
Das Gutachten empfiehlt ein Zuchtverbot, da die züchterrische
Kombination beider Merkmale zu Flugunfähigkeit führen kann.
Kommentar: Das Zuchtverbot ist von den Verbänden bereits umgesetzt
worden
Nach Jödicke (1978) stellt das weiße Japanische
Mövchen keine eigenständige Mutation dar, sondern entsteht durch
die züchterische Kombination einer dominaten und einer rezessiven
Scheckungsanlage. Weiterhin können bei diesem Farbschlag erhebliche
Sehschwächen bis hin zur Erblindung auftreten. Das Gutachten empfiehlt
die Überwachung der Zuchtpopulation und die wissenschaftliche Überprüfung
dieser Theorien. Es werden weitere Untersuchungen angestrebt, um zu überprüfen
ob dieser Farbschlag dem §11b des Tierschutzgesetz unterliegt.
Über eventuelle Maßnahmen kann erst am Ende der Untersuchen
entschieden werden.
Fazit und Schlußbetrachtung:
Die eigene kritische Analyse der Zuchtverbände – DKB und AZ
– zu einzelnen Zuchtformen bestätigt bereits die Eigeninitiative im
Sinne des §11b. Wesentlich ist aber beim Begriff „Qualzuchten“,
daß fundierte wissenschaftliche Untersuchungen und nicht nur Gutachtenentwürfe
durchgeführt werden, welche nicht als Beweislast den Zuchtverbänden
auferlegt werden sollten. Vielmehr müßte die Beweislast
bei der Sachverständigengruppe liegen, was den Grundlagen in einem
Rechtsstaat entsprechen würde. Das die Zuchtverbände jedoch
mit intensiver Beteiligung an laufenden Untersuchungen bereits Eigeninitiative
und Eigenverantwortung ergriffen haben, spricht für sie und den angeschlossenen
Mitgliedern als Tierliebhaber.
Der Umgang mit dem Begriff „Qualzucht“ sollte vorsichtiger geführt
werden, da hiermit starke Emotionen verbunden sind. Es kann nicht
angehen, daß einzelne Rassen aufgrund ihres Erscheinungsbildes in
die Kritik geraten, obgleich hieraus wohl persönliches „Gefallen“
oder eben „Nicht-Gefallen“ abgeleitet werden kann, jedoch keineswegs der
Begriff Qualzucht gerechtfertigt ist.
Begriffserklärungen:
Featherduster: (engl.: Staubwedel) Zu Featherdustern kommt
es in Standardwellen-sittichzuchten. Auswirkung ist eine gesteigerte Größenentwicklung,
Unselbständigkeit, abnormales Federwachstum(erhöhtes Federwachstum),
Störungen im Muskelbereich, bei den Sinnesorganen und im Nervensystem.
Die Lebenserwartung beträgt meist nur wenige Wochen.Vermutlich liegt
bei Featherdustern ein Chromosomendefekt vor.
Federbalgzysten/LUMPS: Federn welche im Wachstum nicht den
Federfollikel verlassen, sondern sich innerhalb des Follikels abkapseln
und unter der Haut als Balg oder Knoten wachsen. Es besteht eine
direkte Beziehung zwischen Federtextur und Zystenbildung.
Letalfaktor: Dominante Mutationen bei denen lediglich
der einfaktorige Part bekannt ist, wobei der eigentlich zu erwartende reinerbige
bzw. zweifaktorige Part nicht lebensfähig ist.
Copyright:
Nicky Freising, Deutschland Homepage: http://www.canary.de
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